GISOTON - Verarbeitungsrichtlinien für Mauersteine
7.1 Einstufung in Gebäudeklassen Gebäude werden gemäß § 2 Abs. 4 MBO in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: · Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m ² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude · Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m ² · Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m · Gebäudeklasse 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m ² · Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unter- irdischer Gebäude 7.2 Anforderungen in den jeweiligen Gebäudeklassen Anforderung der MBO an Eigenschaften Aussenwände: · Gebäudeklasse 1 bis 3 normal entflammbar · Gebäudeklasse 4 bis 5 schwer entflammbar · Brandwände Gebäudeklasse 4 schwer entflammbar, F60 und mechanischer Widerstand · Brandwände Gebäudeklasse 5 nicht brennbar, F90 und mech. Widerstand 7.3 Maßdefinition der Höhenangaben Die Höhenangabe bezieht sich auf den Ab- stand zwischen dem Fußboden des obersten Geschosses, in dem der Einbau eines Auf- enthaltsraumes möglich ist, und der mittleren Geländeoberkante. Dies ist ein fiktives Maß und lässt daher (im Gegensatz zu der bisherigen Regelung) keine Rückschlüsse auf die Erreichbarkeit der Nutzungseinheiten mit Rettungsgeräten der Feuerwehr zu. Gebäudeklassen 1 bis 3 Gebäude bis 7 m Gelände im Mittel ) 7 m ) 13 m Gelände im Mittel Nutzungseinheit bis 400 m 2 Gebäudeklasse 4 Gebäudehöhe bis 13 m Pro Nutzungseinheit bis 400 m 2 Brandriegel gemäß 7.4 bzw. 8.1 Gebäudeklasse 5 Sonstige Gebäude bis zur Hochhausgrenze ) 22 m Gelände im Mittel 7 m Gelände im Mittel Gelände- oberkante Höhenangabe nach § 2 Abs. 4 LBO – Maß zwischen Fußboden- oberkante und der Geländeoberfläche im Mittel Rettungs- höhe > 8 m Brandriegel gemäß 7.4 bzw. 8.1 Seite 10 7
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