GISOTON - Verarbeitungsrichtlinien für Mauersteine
1.BR max. 8,0 m max. 3,0 m max. 0,9 m 2.BR 3.BR 5. Zusatz-BR Decke über EG Sockelbereich Decke über 2. OG maximal 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z. B. Dächer) Bereich mit Brandschutz- maßnahmen- gemäß abZ 7.4 Erreichung der Schwerentflammbarkeit für GisoPlan Therm (GPT) ab Gebäudeklasse 4 Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesse- rung des Brandverhaltens von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Systemen mit außenliegendem EPS- Dämmstoff gemäß DIBt. Bei Anforderung Schwerentflammbarkeit müssen zu den bisher in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen zusätzlich gebäudeumlaufende Brandriegel als Schutz- maßnahme gegen eine Brandeinwirkung von außerhalb des Gebäudes wie folgt angeordnet werden: 1. ein Brandriegel an der Unterkante des EPS bzw. maximal 90 cm über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Park- dächer u. a.). 2. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 1. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen nach Nr. 1, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 3 m. Bei größeren Abständen sind zusätz- liche Brandriegel einzubauen. 3. ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile nach Nr. 1, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8 m. Bei größeren Abständen sind zusätz- liche Brandriegel einzubauen 4. weitere Brandriegel an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, -fahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen. 5. Zusatz-Brandriegel max. 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z.B. Dächer). Anforderungen an Brandriegel: · Höhe * 200 mm · Nichtbrennbare Mineralwolle-Lamellenstreifen, Klassen A1, A2 nach DIN 4102-1 oder A1, A2- s1, d0 nach DIN EN 13501-1 nichtglimmend, aus Steinfasern mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1000 °C geprüft nach DIN 4102-17, mit einer Rohdichte zwischen 60 und 100 kg/m ³ . · Mit mineralischem Klebemörtel (Bindemittel: Kalk und/oder Zement) vollflächig angeklebt und zusätzlich angedübelt. Weitere Bedingungen für Verputzer: · Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln bestehend aus Dübelteller und Hülse aus Kunststoff sowie Spreizelement aus Stahl, Durchmesser des Dübeltellers * 60 mm, Rand- und Zwischenabstände der Dübel: mindestens 10 cm nach oben und unten, maximal 15 cm zu den seitlichen Rändern eines Brandriegel-Streifenelements sowie maximal 45 cm zum benachbarten Dübel. · Bei Zusatz-Brandriegel ist eine zusätzliche Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln nur auszuführen, wenn sie zur Aufnahme der Lasten aus Winddruck (Windsog) benötigt wird. · Mindestdicke des Putzsystems (Oberputz + Unterputz) von 4 mm, bei Ausführung vorgefertigter, klinkerartiger Putzteile („Flachverblender“) Dicke des Unterputzes * 4 mm. · An Gebäudeinnenecken sind in den bewehrten Unterputz Eckwinkel aus Glasfasergewebe, Flächengewicht 280 g/m ² und Reißfestigkeit > 2,3 kN/5 cm (im Anlieferungszustand) einzuarbeiten. · Verwendung eines Armierungsgewebes mit einem Flächen- gewicht von * 150 g/m ² · Verwendung von EPS mit einer Rohdichte max. 25 kg/m ³ für zusätzlich anzubringende Dämmung. Seite 11 7
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