GISOTON - Verarbeitungsrichtlinien für Mauersteine
9.1 Allgemeines zum Mauern bei Frost Das Arbeiten bei Frost ist bei allen unseren Sorten (GisoPlan, GisoDur und auch Schalungssteinen) und Mörteln (Dünnbett- und Leichtmörteln) grundsätzlich kritisch. Die kalten Temperaturen verhindern bzw. ver- zögern das Abbinden des Mörtels und stören somit den Haftverbund zwischen Stein und Mörtel. Aus diesem Grund ist auch frisches Mauerwerk vor Frosteinwirkung rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken. Auf dem gefrorenen Mauerwerk darf nicht weitergemauert wer- den. Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte Teile von Mauerwerk sind vor dem Weiterbau abzutragen. Wann „Frost“ im Sinne der DIN 1053-1 vorliegt, lässt sich nicht durch Ablesen des Thermometers ermitteln. Folgende Kriterien sind einzuhalten: · Gefrorene Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden. · Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gemauert werden. · Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. Das Mauern bei Frost bedarf nach DIN 18330 grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers und darf nach DIN 1053-1 nur unter besonderen Schutzmaßnahmen durch- geführt werden. 9.2 Frostschutzmittel Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum Auf- tauen ist nicht zulässig. Die umweltschädliche Wirkung von chloridhaltigen Tausalzen ist bekannt. Bei dem Ein- satz auf Baustellen können diese hoch aggressiven Salz- lösungen zusätzlich zur Zerstörung von Bauteilen aus Mauerwerk und Beton und zur beschleunigten Korrosion der Stahleinlagen führen. In DIN 1053-1 wird auf diese Gefahr besonders hingewiesen. Die beim Auftauen ent- stehenden Salzlösungen können in Wand- und Decken- bauteile eindringen und dort physikalische und chemi- sche Schäden verursachen. Das kann bereits bei geringen Chloridkonzentrationen zu mehr oder weniger starken Schäden führen. Daher sind Arbeitsplätze und Arbeits- flächen auf der Baustelle auf keinen Fall mit Tausalzen, sondern mechanisch oder unter Verwendung von Wasser- dampflanzen von Eis und Schnee zu befreien. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Ausblühungen im Mauerwerk auftreten, die zu Folgeschäden in Putz und Anstrich führen können. Für den Streu- und Spritzbereich bestehender Gebäude dürfen ebenfalls keine Tausalze verwendet werden. 9.3 Literatur Entsprechende Hinweise zum Mauern bei Frost finden sich in DIN 18330, Abschnitt 3.1.2 und in DIN 1053-1, Abschnitt 9.4 Seite 13 9
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