GISOTON - Verarbeitungsrichtlinien für Schalungssteine
8.1 Allgemeines zum Mauern bei Frost Das Arbeiten bei Frost ist bei allen unseren Sorten (GisoPlan, WärmeDämmBlock und auch Schalungssteinen) und Mörteln (Dünnbett- und Leichtmörteln) grundsätzlich kritisch. Die kalten Temperaturen verhindern bzw. verzögern das Abbinden des Mörtels und stören somit den Haftverbund zwischen Stein und Mörtel. Aus diesem Grund ist auch frisches Mauerwerk vor Frosteinwirkung rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken. Auf dem gefrorenen Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte Teile von Mauerwerk sind vor dem Weiterbau abzutragen. Wann „Frost“ im Sinne der DIN 1053-1 vorliegt, lässt sich nicht durch Ablesen des Thermometers ermitteln. Folgende Kriterien sind einzuhalten: · Gefrorene Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden. · Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gemauert werden. · Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. Das Mauern bei Frost bedarf nach DIN 18330 grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers und darf nach DIN 1053-1 nur unter besonderen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. 8.2 Frostschutzmittel Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum Auftauen ist nicht zulässig. Die umweltschädliche Wirkung von chlorid- haltigen Tausalzen ist bekannt. Bei dem Einsatz auf Baustellen können diese hoch aggressiven Salzlösungen zusätzlich zur Zerstörung von Bauteilen aus Mauerwerk und Beton und zur beschleunigten Korrosion der Stahleinlagen führen. In DIN 1053-1 wird auf diese Gefahr besonders hingewiesen. Die beim Auftauen entstehenden Salzlösungen können in Wand- und Deckenbauteile eindringen und dort physikalische und chemische Schäden verursachen. Das kann bereits bei geringen Chloridkonzentrationen zu mehr oder weniger starken Schäden führen. Daher sind Arbeitsplätze und Arbeitsflächen auf der Baustelle auf keinen Fall mit Tausalzen, sondern mechanisch oder unter Verwendung von Wasserdampflanzen von Eis und Schnee zu befreien. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Ausblühungen im Mauerwerk auftreten, die zu Folge- schäden in Putz und Anstrich führen können. Für den Streu- und Spritzbereich bestehender Gebäude dürfen ebenfalls keine Tausalze verwendet werden. 8.3 Literatur Entsprechende Hinweise zum Mauern bei Frost finden sich in DIN 18330, Abschnitt 3.1.2 und in DIN 1053-1, Abschnitt 9.4 8.4 Füllbeton für Schalungssteine nach bauaufsichtlicher Zulassung Z-15.2-18 Als Füllbeton für die Produktgruppe GISOTON Thermoschall sowie GISOTON Trag- und Trennwandsystem nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-15.2-18 kommt ein Beton nach Zusammensetzung laut EN 206-1 bzw. DIN EN 1045 – 2 Absatz 6.3 zum Einsatz. In Absprache mit der fremdüberwachenden Stelle sowie der WPK Stelle (Werkseigene Produktionskontrolle) nach EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 werden die vom Transportbetonwerk ver- wendeten Betonsorten als Mischrezeptur vom TBW zur Verfü- gung gestellt. In Korrelation mit oben beschriebenen Prüfinsti- tuten werden die Mischanweisungen auf die Grunddaten der Mischanweisungen der Firma GISOTON kontrolliert und ggf. optimiert. Desweiteren wird von der Firma GISOTON die Rezeptur in Harmonisierung mit den Erstprüfungsunterlagen zur Produktion als Beton nach Zusammensetzung freigegebenen. Die vom Transportbetonhersteller bereitgestellte Rezeptur ist nach Prüfung durch die Firma GISOTON als genehmigte Beton- sorte herzustellen. Der Vergleich der Erstprüfungsunterlagen vom Betonhersteller und der Firma GISOTON gilt als Bestäti- gungskriterium. Die Betonrezeptur ist verbindlich unter den normativ zuge- lassenen Wiegetoleranzen der EN 206-1 bzw. DIN EN 1045-2, Absatz 9.7 Tabelle 21 – „Toleranzen für das Dosieren von Ausgangsstoffen“ einzuhalten. Dies ist durch einen Chargen- ausdruck auf dem Lieferschein zu dokumentieren. Desweiteren gelten zur Dokumentation die Inhalte der EN 206-1 bzw. DIN EN 1045 – 2 Punkt 7.3 und 7.3 b „Lieferschein für Transport- beton, Beton nach Zusammensetzung“. Die Erstprüfung nach EN 206-1 bzw. DIN EN 1045-2 Absatz 9.5 wurde von der Firma GISOTON ausgeführt und obliegt der allgemeinen Produktions- kontrolle. Der auf die Baustelle gelieferte Frischbeton wird mittels Zusatzmitteln der Firma GISOTON für den Verwendungs- zweck optimiert und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Dem Personal der Firma GISOTON ist diesbezüglich Folge zu leisten. Gisoton Wandsysteme Baustoffwerke Gebhart & Söhne GmbH & Co. KG F. Gebhart Seite 17 8
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